Hi,
Na, da könnte man aber auch anderer Meinung sein, wenn ich mir zum beispiel die Zwangsregistrierung bei Windows anschaue,
Nein, kann man nicht. =;-)
Wenn eine Software zwangsweise freigeschaltet werden muß, dann muß vor dem Abschluß des Vertrages darauf hingewiesen werden. Es muß also, hier wg. Abschluß eines Kaufvertrages, gut sichtbar auf der Verpackung stehen.
Aber hier gilt ohnehin kein Kaufvertrag - und wahrscheinlich wurde in dem mündlichen Werkvertrag auch auf "Sicherheitsfunktion" hingewiesen. Nur hat es der Zahlungsunwillige höchstens vergessen ... ;->
Gruß, Cybaer
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