Hallo Jeena,
Es dürfte nur dann erlaubt sein, wenn der Kunde im Voraus von dieser Funktion weiß (und wenn dies der Fall ist, dann dürfte er wohl kaum den Auftrag an Dich erteilen).
Na, da könnte man aber auch anderer Meinung sein, wenn ich mir zum beispiel die Zwangsregistrierung bei Windows anschaue, die den Rechner nach 30 Tagen auch unbrauchbar macht. Das wissen auch alle, und dennoch nutzt es fast jeder und kauft auch noch alles mögliche andere von MS. Und so lange man sich richtig verhält und sich die Version normal kauft, und bezahlt kann man sie ja auch freischalten. Das gleiche könnte man mit einer solchen Software auch machen und es dem Kunden auch erzählen, bzw. mit Windows vergleichen. Ist denn solches Vorgehen wirklich so abschreckend?
Naja, bei Windows ist das was anderes - zum einen steht das mit der Registrierug irgendwo beim Produkt dabei (und ist zudem bekannt) und zum anderen löscht Windows nach 30 Tagen *nicht* automatisch die ganze Festplatte, es startet halt einfach nicht mehr, bis man es aktiviert hat. uwi hatte ja gesagt, seine Scripte würden alle paar Tage die ganze Datenbank löschen.
Wenn er das nicht tut, machst Du Dich u.U. sogar strafbar (Computersabotage o.ä.).
Man müsste ihm natürlich nachweisen, dass dies eine mit voller Absicht eingebaute sabotagefunktion und nicht etwa bisher nicht gemerkter Bug ist. Das ist bei kompilierten Programmen gar nicht mehr so einfach, wie man an diverser Spyware der großen Softwarehäußer sieht.
Nunja, ein Bug, der alle paar Tage regelmäßig die gesamte Datenbank löscht? Sehr, sehr unwahrscheinlich. Ich denke, dass durch Einsichtname des Sourcecodes (die bei einem solchen Gerichtsverfahren auf jeden Fall erfolgen wird) ziemlich eindeutig beweisen werden kann, dass das kein Bug, sondern Absicht ist. Und spätestens beim zweiten Verfahren deswegen kauft das dem Autor kein Richter mehr ab.
Viele Grüße,
Christian