Hi there,
Das kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso sollte es sich um Selbstjustiz handeln, wenn ich mir ein Fahrrad, das mein Eigentum ist, mir von dem Dieb wiedehole?
Wie meine geschätzten Vorposter schon festgestellt haben, ist ein Fahrrad, daß Du verkauft hast, nicht mehr Dein Eigentum.
Inwieweit bei einem Kauf Eigenumsvorbehalte an sich und überhaupt rechtswirksam sind, ist im gegenständlichen Fall komplett irrelevant, da es ja nicht einmal einen Vertrag über die Erstellung der Seite gibt. Wobei mir, nebenbei bemerkt, nicht wirkich klar ist, inwieweit eine Homepage, die ich mache, überhaupt mein _Eigentum_ sein kann. In Wahrheit denke ich, ist der Produzent der Seite der Urheber, der an den Kunden ein Nutzungsrecht verkauft. Das kann er ihm vermutlich je nach Vertrag, so einer existieren sollte, auch wieder entziehen. Das kann aber imho nie soweit gehen, eine eigenmächtige physikalische Löschung auf einem Webspace des Kunden durchzuführen. Da wäre dann Besitzstörung etc. noch eines der kleineren Delikte; von den zivilrechtlichen Folgen, die der solcherart "Belöschte" geltend machen könnte, ganz zu schweigen.
Leider für den Originalposter gelten alle diese Punkte völlig unabhängig davon, ob die Rechnung für die Arbeit etc. vollständig bezahlt wurde oder auch nicht. Denk' zB an einen Konkurs; da wird auch ein Masseverwalter bestimmmt, der die Gläubiger dann nach entsprechenden Verhandlungen mit einem bestimmten Prozentsatz abfindet. Unter keinen Umständen steht Dir als Gläubiger das Recht zu, eigenhändig irgendetwas aus der Konkursmasse zu entfernen, nur weil Du es geliefert hast, ohne dafür bezahlt worden zu sein. Auch ein Fahrrad nicht. Ohne es genau zu wissen denke ich einmal, damit wärst Du schon ziemlich nahe am Diebstahl...
Das ganze ist eine blöde Geschichte, ist mir auch schon ein-, zweimal passiert, aber ohne die Justiz zu bemühen (oder ein russisches Inkassobüro ;) wird der OP da nicht viel weiterkommen...