Hallo.
Inwieweit bei einem Kauf Eigenumsvorbehalte an sich und überhaupt rechtswirksam sind, ist im gegenständlichen Fall komplett irrelevant, da es ja nicht einmal einen Vertrag über die Erstellung der Seite gibt.
Ohne Vertrag bestünde das gesamte Problem nicht, da entweder die Seiten nicht erstellt oder nicht abgenommen worden wären. Man sieht hier einmal mehr, dass die Schriftform ratsam ist; zwingend erforderlich ist sie dennoch nicht.
MfG, at