Tachchen!
Das kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso sollte es sich um Selbstjustiz handeln, wenn ich mir ein Fahrrad, das mein Eigentum ist, mir von dem Dieb wiedehole?
1. Lerne zu unter scheiden zwischen bürgerlichem Recht und Strafrecht.
2. Wenn der Kunde ein Dieb wäre, könnte man kosten- und risikofrei die
Staatsanwaltschaft die Drecksarbeit machen lassen. Ist er aber nicht,
er ist nur ein säumiger Schuldner ... sagt Tobias.
3. Selbst wenn man eine Website wie eine Sache (Fahrrad) behandeln würde,
wäre sie nicht mehr dein Eigentum, denn du hättest sie ja bereits übergeben.
Wie beim Fahrrad würdest du also etwas klauen, was dir mal gehörte.
Gruß
Die schwarze Piste
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