Moin,
Das kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso sollte es sich um Selbstjustiz handeln, wenn ich mir ein Fahrrad, das mein Eigentum ist, mir von dem Dieb wiedehole?
Hä, wieso Fahrrad, wieso Dieb? Dadurch, dass dem Kunden die Seiten vom Server genommen werden, können ihm geldwerte Nachteile entstehen, die die Kosten der Webdesignleistung um ein Vielfaches übersteigen! Das schreit dann nach Schadenersatz. Dass der Kunde in Verzug war mit seiner Zahlung, ist etwas vollkommen anderes. Außerdem sagt mir mein unmaßgebliches Rechtsempfinden, dass tobias damit einen nicht zu unterschätzenden Straftatbestand erfüllen würde, sollte er die Seiten vom Server nehmen.
Es kann vielfältige Gründe haben, weshalb der Kunde nicht gezahlt hat. Krankheit, Tod oder Entführung im Irak zum Beispiel. Ein Akt der Selbstjustiz ist _immer_ falsch, ich schlage den normalen Rechtsweg vor.
Apropos Seiten vom Server nehmen: Dadurch würde sich tobias ja außerdem seinen offensichtlich einzigen Beweis für den Vertrag kaputtmachen...
Grüße aus Hamburg
Michel, kein Anwalt!
Ein Problem ist halb gelöst, wenn es klar formuliert ist. (John Dewey)