Hallo,
Wie wärs denn, wenn z. Beispiel dein Vater dein Geschäft als Nebengewerbe eröffnet,
notfalls ...
und dich dann als Arbeitskraft einstellt.
Das halte ich dann nicht mehr für gescheit, durch die Einstellung
einer Arbeitskraft müssen Abgaben gezahlt werden
- Lohnsteuer (oder Pauschalbesteuerung)
- Sozialabgaben
- BG Beiträge
Wobei ich mir auch nicht unbedingt sicher bin, dass die Einstellung
des minderjährigen Familienmitglieds so rechtens wäre.
Ist halt ein bischen Papieraufwand.
Wenn's nur das nur wäre. :)
Ciao, Frank