wahsaga: Referenzen

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hi,

c) Grundsätzlich: kann man überhaupt als Angestellter das Urheberrecht (nicht Nutzungsrecht) auf geleistete Arbeiten erlangen?

Das Urheberrecht liegt _immer_ beim - Überraschung, Urheber, und ist nicht veräußerlich/übertragbar.
Der Arbeitgeber ist also derjenige von beiden, der es keinesfalls "erlangen" kann.

gruß,
wahsaga

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