hi,
c) Grundsätzlich: kann man überhaupt als Angestellter das Urheberrecht (nicht Nutzungsrecht) auf geleistete Arbeiten erlangen?
Das Urheberrecht liegt _immer_ beim - Überraschung, Urheber, und ist nicht veräußerlich/übertragbar.
Der Arbeitgeber ist also derjenige von beiden, der es keinesfalls "erlangen" kann.
gruß,
wahsaga
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