Hallo,
Wenn du einen Malermeister beauftragst, deine Wohnung nach deinen Vorgaben zu streichen; wem gehört die Wohnung danach wohl*?
Bin der gleichen Meinung wie wahsaga, das ganze hat nichts mit der Wohnung zu tun. Aber um deinen Vergleich weiterzuführen:
Das Urheberrecht bleibt entweder beim Maler der die Wand gestrichen hat oder beim Malermeister dem die Firma gehört bei der der Maler angestellt ist.
Allerdings geht das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Farbe auf der Wand (nicht die Wand selbst die gehört ja sowieso zur Wohnung) auf den Auftraggeber über.
Die Frage die zu klären ist wäre ob der Maler oder der Malermeister der Urheber ist. Dabei ist zu berücksichtigen das eine Firma ja auch eine (juristische) Person ist. Oder verhält sich das Ganze wirklich wie wahsaga glaubt das nur natürliche Personen Urheber sein können?
Schöne Grüße
DerFichtl
http://feichtinger.info