Andreas Lindig: Nicht bestellete Ware benutzen?

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Vermutlich ist es ein Symptom des heutigen Zustands von großen Teilen unserer Gesellschaft, wenn jemand in solch einem Fall nach dem fragt, was er unter Umständen "darf" - und eine Betrachtung des Themas zunächst mal unter _moralischen_ Gesichtspunkten offenbar kaum noch stattfindet.

was ich nicht verwunderlich finde, wenn man doch auch so behandelt wird. Angenommen, er hat sich einen Monitor bestellt und der geht kaputt. Wenn ein Garantiefall auftritt ist i.d.R. die zuständige Firma die erste Adresse, die Schwierigkeiten macht und ihre Rechtsabteilung befragt, was sie alles tun darf um solche Selbstverständlichkeiten nicht Kundengerecht abwickeln zu müssen, dreimal ein unrepariertes Gerät zurückgibt usw. Du kennst sicher die Rubrik "Vorsicht Kunde" in der c't - ich finde die Beispiele immer sehr treffend.

Gruß, Andreas

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