Hallo,
aber es handelt sihc doch dabei eindeutig um unbestellte Ware. Die ich doch nach §214a BGB benutzen darf, oder nicht??
Gruß
Timo
Hallo,
aber es handelt sihc doch dabei eindeutig um unbestellte Ware. Die ich doch nach §214a BGB benutzen darf, oder nicht??
Gruß
Timo