Chris: Nicht bestellete Ware benutzen?

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Hallo,

auch wenn ich das "Prof. Dr. jur. " jetzt als Humor empfinde...

es ist eine wirklich interessante Frage:

Vertrag
  -------

Angebot: durch Zusendung
  Annahme: durch Annahme

Welch kurioses Rechtsbild ergibt sich daraus.

Da lob ich mir meine beiden ehemaligen Mitarbeiter in der Warenannahme, die den Transporteur immer solange haben warten lassen, bi sie die Pakete aufgemacht, die Lieferscheine geprüft und mit den offenen Bestellungen und der Ware verglichen hatten. Die Zusteller haben immer getobt. Aber schließlich blieben uns vom Zeitpunkt der "Annahme" nur noch ca. 175 effektive Stunden bis zur qualifizierten Ablehnung bzw. Mängelrüge.

LG
Chris