Prof. Dr. jur. Andreas Lindig: Nicht bestellete Ware benutzen?

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wenn Du Dich schon bereichern willst, würde ich es so versuchen: reklamieren und mitteilen, daß Du nur den vereinbarten Kaufpreis (den niedrigeren) zahlen willst. Hinweis, daß der Karton aufgrissen ist und und ein unfreie Rücksendung natürlich möglich wäre... vielleicht verzichten die dann lieber auf 200 € statt der Neuverpackung, Verwaltungsaufwand, Porto etc. ,-)

Falls die Ware eine Puppe ist, kannst Du noch mitteilen, daß Du sie bereits ausprobiert hast und dabei feststellen mußtest, daß es ein anderes Modell ist als erwartet ;-)

Gruß, Andreas

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