Hallo,
die rechtliche Bedeutung von "unbestellte Ware", die Entscheidung was im
rechlichen Sinn "unbestellte Ware" ist - sind Lieferscheine neuerdings
so umfassend im Kleingedruckten?
Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, könnte die Zusendung als Angebot gewertet werden. Die Benutzung wäre dann eine Annahmen, es sei denn, dem Angebot liegt eine Erklärung bei: testen Sie unverbindlich vier Wochen...
LG
Chris