TomIRL: Nicht bestellete Ware benutzen?

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Hallo,

aber es handelt sihc doch dabei eindeutig um unbestellte Ware. Die ich doch nach §214a BGB benutzen darf, oder nicht??

Nein, es kann sich auch um einen Irrtum handeln.
Außerdem was ist §214a in meinem BGB gibt es den nicht (mehr?).