Chris: Nicht bestellete Ware benutzen?

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Hallo,

sorry, meinte $241. Ich habe keine Geschäftsbeziehung, nur Privatmann. Also keine Möglichkeit das Ding zu benutzen? (Dann kann ich ihn aber dazu auffordern das Ding abzuholen, oder bin auch verplichtet es zurück zu schicken)?? Bzw. kann man bei einem Irrtum die Waren nicht benutzen??

Du bist dazu verpflichtet, Fundsachen abzugeben. dazu gehören auch versehentlich zugesandte (wertvolle) Dinge. Allerdings kannst Du den Absender, sofern Du ihn kennst, auch selber informieren. Das solltest Du aber später auch beweisen können. Der Absender ist, sofern die Zusendung wirklich zufällig geschen ist, Dir bei unbeschadeter Rückgabe zu einem Finderlohn und Erstattung der Aufbewahrungskosten verpflichtet.

Wen Du aber waa bestellt hattest, besteht eine geschäftsbeziehung. das hat nichts mit "gewerblich" zu tun. Hier bist zu zur Anzeige von Irrtünern verpflichtet.

Es gibt auch Leute, die mit der raffgoer der "fehlempfänger" geld verdienen.

LG
Chris