Liebe Forumsgemeinde,
gestern entbrannte unter Kollegen ein heftiger Streit um Filesharing, Hausdurchsuchungen und Verschlüsselung.
Ausgangspunkt der Diskussion war folgendes Szenario:
Auf dem bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Rechner wird keine Raubkopie einer Software gefunden. Allerdings befindet sich auf dem Rechner eine verschlüsselte Partition (zum Beispiel mittels TrueCrypt o.ä.)
Die Ermittlungsbehörde wird nun vermutlich die Herausgabe des Passworts verlangen. Die Frage ist jetzt: Kommt es einem Schuldeingeständnis gleich wenn die Herausgabe verweigert wird?
Grüße Thorsten