Moin!
Die Ermittlungsbehörde wird nun vermutlich die Herausgabe des Passworts verlangen. Die Frage ist jetzt: Kommt es einem Schuldeingeständnis gleich wenn die Herausgabe verweigert wird?
Als Beschuldigter hast du das Recht, zu schweigen. Und das Recht, zu lügen. Schweigen darf dir dabei nicht negativ ausgelegt werden. Lügen schon, und Kooperation wird im allgemeinen als strafmindernd bewertet.
Sofern also die Beweise nicht ausreichen, um eine illegale Handlung zu beweisen, sondern lediglich die Vermutung nahelegen, dürfte das für eine Verurteilung nicht ausreichen (im Zweifel für den Angeklagten).
Und wie erwähnt: Beugehaft kann nur angewendet werden, wenn ein Zeuge ohne Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben macht, obwohl er welche machen könnte - und kann auch nur durch einen Richter verhängt werden. Wobei fraglich ist, ob die Aussage "kann mich nicht mehr genau erinnern" eine Weigerung darstellt.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."