Hell-O!
Fritz bestellt sich ein paar Schuhe und bekommt diese mit einer Rechnung geliefert. Nachdem er die Schuhe nach der in der Rechnung genannten (angemessenen)Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, wird er gemahnt. Durch die Mahnung kommt er in Verzug (§ 286 BGB)
Nein, er kommt bereits mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Siechfred