lina-: KUG §22 Recht am eigenen Bild

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moin Cybaer :)

Scheinbar liegt hier tatsächlich ein Missverständnis vor ;)
Es geht keineswegs um mich persönlich sondern eher um einen Bekannten, der sich selbst als Fotokünstler ansieht. Dieser hatte bei einem Grillabend auf dem Bunkerberg die Kamera dabei. Er hat uns fotografiert, was vollkommen ok ist. Aber er hat auch die Familie neben uns (eine Artistenfamilie wie es schien) geknipst - ohne deren Wissen und Einverständnis. Soweit ich das überblicken konnte, haben sie es nicht mitbekommen und mein Bekannter war der Meinung, wenn er sie um Erlaubnis bitten würde, würde das die Kunst "vernichten".
Es gibt ja diesen Passus "wenn es dem höheren Interesse der Kunst dient", darf das gemacht werden - aber ich glaube dieses höhere Interesse muss schon von einem bekannten oder zumindest _guten_ Künster kommen ;)

liebe Grüße aus Berlin
lina-

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