Hi,
Soweit ich das überblicken konnte, haben sie es nicht mitbekommen und mein Bekannter war der Meinung, wenn er sie um Erlaubnis bitten würde, würde das die Kunst "vernichten".
Tja, dann darf er das Bild auch nicht veröffentlichen - sofern er die Gesichter nicht künstlerisch so verfremdet, daß die Familie nicht mehr zu erkennen ist. ;-)
Es gibt ja diesen Passus "wenn es dem höheren Interesse der Kunst dient", darf das gemacht werden - aber ich glaube dieses höhere Interesse muss schon von einem bekannten oder zumindest _guten_ Künster kommen ;)
Ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, daß die Veröffentlichung ungefragt u.a. erlaubt ist, wenn die Personen halt Beiwerk sind (z.B. Bild von der Kirche, wo ständig irgendwelche Touris rumwuseln ;-)).
Aber da müssen die Gesichter schon ziemlich klein sein - das klingt hier nicht gerade danach ... =;-)
Gruß, Cybaer
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!