Hell-O!
Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Dann suche mal nach einer Legaldefinition für die Begriffe "geschäftsmäßig" und "nachhaltige Tätigkeit". Du wirst feststellen müssen, dass es diese nicht gibt. Und wenn du dich dann weiter in Kommentaren und Urteilen umsiehst, wirst du auf eines der ältesten Probleme der Juristerei treffen: Zwei Juristen - drei Meinungen.
Siechfred