Hallo Kerrin
Kein Gericht wird einen veruteilen, wenn er seine Hobbies, seinen Lebenslauf o.ä. ins Internet stellt, ja selbst dann nicht, wenn er seine alten Schlittschuhe anbietet!
Bist du dir da sicher?
Es gibt genug sehr fragwürdige Urteile (zumindest in erster Instanz).
Das Problem sind aber nicht (nur) die Gerichte.
Wenn ein Abmahner glaubt, sein Einkommen verbessern zu können, erfordert es für den Webseitenbetreiber erstmal viel Zeit und Geld (Anwalt) diesen abzuwehren.
Andrerseits ist es unzumutbar, dass dieser Anwender seine kompletten Adress-/Telefondaten ins Internet stellt.
Wo steht, dass die Telefondaten veröffentlicht werden müssen?
Ich finde nur:
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"
Muss das eine Telfonnummer sein?
Meiner Meinung nach reicht eine E-Mailadresse, was kein größeres Problem darstellen sollte. (Wozu gibt es Spamfilter.)
Die anderen Daten können meist auch ohne Probleme über wois in Erfahrung gebracht werden.
Auf Wiederlesen
Detlef
- Wissen ist gut
- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!