was muss in das impressum?
derunwissende
- recht
hallo,
ich habe vor, eine kleine homepage über mein hobby zu machen.
kann mir jemand behilfich sein, in dem er mir sagt, was ich
in das impressum schreiben muss?
grüße aus münchen,
erwin
Hallo Erwin,
ich habe vor, eine kleine homepage über mein hobby zu machen.
kann mir jemand behilfich sein, in dem er mir sagt, was ich
in das impressum schreiben muss?
Siechfred hat unter http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/ einen sehr guten Artikel zu dem Thema geschrieben, der sollte Dir diese Frage eigentlich beantworten können.
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
Der Service von Certiorina ist vielleicht auch eine Hilfe bei dem Verfassen eines solchen Werkes.
Das ist ein Sonderprojekt von abmahnwelle.de. Ein Blick kann ja nichts schaden.
abmahnfreie Tage
^da Powl
Hallo.
Der Service von Certiorina ist vielleicht auch eine Hilfe bei dem Verfassen eines solchen Werkes.
Das geht aber auch komfortabler.
MfG, at
ich habe vor, eine kleine homepage über mein hobby zu machen.
kann mir jemand behilfich sein, in dem er mir sagt, was ich
in das impressum schreiben muss?
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand muss Du bei einer privaten Homepage
überhaupt kein Impressum angeben!
Gruß
Hallo,
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand muss Du bei einer privaten Homepage
überhaupt kein Impressum angeben!
Das ist im Gesetz ziemlich vage ausgedrückt und rechtlich umstritten. Insofern wäre ich mit solchen Vorschlägen *sehr* vorsichtig.
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
Das ist im Gesetz ziemlich vage ausgedrückt und rechtlich umstritten. Insofern wäre ich mit solchen Vorschlägen *sehr* vorsichtig.
Für mich sagt dies schon alles:
Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Hallo,
Für mich sagt dies schon alles:
Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Und wie genau definierst Du nachhaltig? Bzw. wie Du es definierst, ist relativ egal, die Frage ist, wie ein Gericht das definiert. Genauso, wie ein Gericht "geschäftsmäßig" definiert. Und zu beiden Dingen gibt es im Augenblick in Bezug auf private Websites keine wirkliche Rechtssicherheit. Und genau das ist es, was ich mit wage meinte.
Und dann ist da ja noch die Abgrenzung Teledienst <-> Mediendienst, wo der Übergang auch fließend ist. Genau aus diesem Grund steht auch im verlinkten Artikel:
| Wie allerdings bereits oben unter Teledienst vs. Mediendienst beschrieben,
| ist die Abgrenzung zwischen Mediendienst und Teledienst gerade im nicht
| geschäftsmäßigen Bereich fließend. Es ist also zur eigenen Absicherung
| durchaus ratsam, zumindest Namen und Anschrift des Betreibers anzugeben.
Und genau deswegen habe ich gesagt, dass solche Vorschläge "Private Website -> kein Impressum" sehr mit Vorsicht zu genießen sind. Wenn jemand *nach* Lektüre des obigen Artikels zum Schluss kommt, er bräuchte kein Impressum, dann sage ich auch nichts dagegen, das ist dann aber seine eigene Entscheidung, *nachdem* er über den Sachverhalt gründlich informiert wurde. Wenn Du allerdings nur sagst "private Webseiten brauchen kein Impressum", dann ist die Aussage viel zu pauschal (gerade bei diesem heiklen Rechtsthema), als dass das ein sinnvoller Hinweis sein kann - v.a. ist derjenige, der den Hinweis befolgt, nicht über die Rechtslage oder aktuelle Urteile informiert, weswegen die Entscheidung auf Grund eines solchen Hinweises nie die gleiche Qualität erreichen kann, wie die Entscheidung nach der Lektüre des erwähnten Artikels. Und genau deswegen habe ich gesagt, man solle sehr vorsichtig mit dem, was Du gesagt hast, sein. Ich habe nicht gesagt, dass er falsch ist.
Viele Grüße,
Christian
| Wie allerdings bereits oben unter Teledienst vs. Mediendienst beschrieben,
| ist die Abgrenzung zwischen Mediendienst und Teledienst gerade im nicht
| geschäftsmäßigen Bereich fließend. Es ist also zur eigenen Absicherung
| durchaus ratsam, zumindest Namen und Anschrift des Betreibers anzugeben.
Ich bin zwar kein Experte, aber ....
Panikmache bringt auch nichts!
Kein Gericht wird einen veruteilen, wenn er seine Hobbies, seinen Lebenslauf o.ä. ins Internet stellt, ja selbst dann nicht, wenn er seine alten Schlittschuhe anbietet!
Andrerseits ist es unzumutbar, dass dieser Anwender seine kompletten Adress-/Telefondaten ins Internet stellt.
Nicht einmal die Telefonkunden sind verpflichtet, ihre Tel.Nr und Adresse im Telefonbuch preiszugeben.
Hallo Kerrin
Kein Gericht wird einen veruteilen, wenn er seine Hobbies, seinen Lebenslauf o.ä. ins Internet stellt, ja selbst dann nicht, wenn er seine alten Schlittschuhe anbietet!
Bist du dir da sicher?
Es gibt genug sehr fragwürdige Urteile (zumindest in erster Instanz).
Das Problem sind aber nicht (nur) die Gerichte.
Wenn ein Abmahner glaubt, sein Einkommen verbessern zu können, erfordert es für den Webseitenbetreiber erstmal viel Zeit und Geld (Anwalt) diesen abzuwehren.
Andrerseits ist es unzumutbar, dass dieser Anwender seine kompletten Adress-/Telefondaten ins Internet stellt.
Wo steht, dass die Telefondaten veröffentlicht werden müssen?
Ich finde nur:
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"
Muss das eine Telfonnummer sein?
Meiner Meinung nach reicht eine E-Mailadresse, was kein größeres Problem darstellen sollte. (Wozu gibt es Spamfilter.)
Die anderen Daten können meist auch ohne Probleme über wois in Erfahrung gebracht werden.
Auf Wiederlesen
Detlef
Hi all,
redet nur den Abmahnvereinen nach dem Mund.
Diese Diskussion unter Laien ist nicht zielführend.
Also beendet sie!
Hi,
Hi all,
redet nur den Abmahnvereinen nach dem Mund.
Diese Diskussion unter Laien ist nicht zielführend.
spätestens seit diesem Posting ist sie es sicher nicht mehr.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Zum Glück haben wir ja Dich mit Deinen Weisheiten.
Hi,
in einer Diskussion mit Cybaer und Siechfred und daraus folgender Lektüre habe ich mich vor einiger Zeit selbst von der undefinierten Rechtslage überzeugt. Entscheiden pro oder contra Impressum muss jeder selbst, das ist wohl wahr, aber davon zu sprechen, den Abmahnvereinen würde hier nach dem Mund geredet, halte ich für eher kontraproduktiv, nicht der Wahrheit entsprechend und außerdem gefährlich für diejenigen, die solche Weisheiten aufschnappen, ohne sie zu reflektieren.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Genau wegen der unklaren Rechtslage sollte hier kein Ratschlag gegeben werden.
Er ist immer falsch!
Hi,
Genau wegen der unklaren Rechtslage sollte hier kein Ratschlag gegeben werden.
Er ist immer falsch!
aha, es ist also falsch, jemandem zu empfehlen, sich ausgiebig zu informieren, um danach anhand der eigenen, auf den gesammelten Informationen basierenden Risikoeinschätzung eine Entscheidung zu treffen? Gut zu wissen. Wir sollten also schnellstmöglich in die Forumscharta aufnehmen, dass Anfragen bez. der Impressumspflicht bei privaten Websites generell nicht beantwortet werden (dürfen). *headbang*
Bestimmt lassen sich noch viele weitere Fragen finden, auf die es keine eindeutig richtige, einzelne Antwort gibt. Könnte sein, dass in diesem Forum dann bald kaum noch Antworten zu finden sind.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo,
Ich bin zwar kein Experte, aber ....
Panikmache bringt auch nichts!
Ich betreibe keine Panikmache. Ich möchte nur, dass jeder alle Fakten kennt, bevor er sich entscheidet. Ich wiederhole mich noch einmal: Ich sagte nicht, dass es falsch sein muss, dass eine private Website kein Impressum braucht, ich sagte nur, dass die Lage im Moment rechtlich nicht ganz klar ist und dass es deswegen sinnvoller sein könnte, doch ein Impressum anzugeben.
Herrgottnochmal, alles, was ich sagen will, ist, dass die rechtliche Frage nach dem Impressum bei einer privaten Webseite alles andere als geklärt ist und dass deswegen jeder möglichst selbst entscheiden sollte, ob er eines hinzufügt, und zwar *nachdem* er/sie möglichst genau über den Sachverhalt informiert wurde.
Kein Gericht wird einen veruteilen, wenn er seine Hobbies, seinen Lebenslauf o.ä. ins Internet stellt, ja selbst dann nicht, wenn er seine alten Schlittschuhe anbietet!
Wenn Du dieser Auffassung bist, steht es Dir frei, auf Deiner Website kein Impressum anzugeben. Dagegen habe ich nichts gesagt. Allerdings: Die Auffassung, dass kein Gericht einen dafür verurteilen wird, ist *Deine* Meinung, nicht unbedingt "objektive Wahrheit". Oder hast Du jedes potentiell zuständige Gericht gefragt?
Nochmal: Ich halte es für brandgefährlich, jemand anderem rechtliche Tipps geben zu wollen nach dem Motto "Ach, lass das bleiben, wird Dich schon keiner verurteilen". Willst Du dem ursprünglichen Fragesteller etwa Dummheit attestieren, dass er es selbst nicht schafft, sich den Artikel durchzulesen, sich dadurch zu informieren und dann _selbst_ zu entscheiden, ob er eines braucht oder nicht?
Ich will weder die Position Deines Vorredners noch Deine angreifen. Ich will lediglich sagen, dass Ihr Euch klar machen solltet, dass dies eben _Eure_ Position ist und nicht zwangsläufig richtig sein _muss_ - und dass es deswegen besser ist, jeder verschafft sich selbst eine Meinung zu diesem Thema, anstelle dass Ihr Leuten pauschal Ratschläge erteilt, die falsch sein könnten.
Nicht einmal die Telefonkunden sind verpflichtet, ihre Tel.Nr und Adresse im Telefonbuch preiszugeben.
Nein. Aber im Gegensatz zu Telefonkunden veröffentlicht jemand, der eine private Seite hat, durchaus etwas im Internet. Und für Veröffentlichungen im realen Leben (Zeitungen, etc.) ist man ja auch verantwortlich. Insofern ist hat es durchaus eine andere Qualität, als bloß Telefonkunde zu sein. Ich stimme Dir zwar zu, dass ich es für sinnvoller halten würde, im Gesetz würde klipp und klar stehen, dass private Seiten kein Impressum brauchen (weil ich es auch für überflüssig halte), allerdings tut es das eben nicht so klipp und klar, wie Du (und Dein Vorredner) hier behauptet.
Viele Grüße,
Christian
Hell-O!
Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Dann suche mal nach einer Legaldefinition für die Begriffe "geschäftsmäßig" und "nachhaltige Tätigkeit". Du wirst feststellen müssen, dass es diese nicht gibt. Und wenn du dich dann weiter in Kommentaren und Urteilen umsiehst, wirst du auf eines der ältesten Probleme der Juristerei treffen: Zwei Juristen - drei Meinungen.
Siechfred
Moin,
Für mich sagt dies schon alles:
Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Dann definiere doch bitte mal "gschäftsmäßig". Bei der Auseinandersetzung wird Dir schnell klar werden, dass mit dem Begriff wohl auf eine dauerhafte, regelmäßige (oder: nachhaltige) Tätigkeit abgezielt wird, nicht aber allein auf einen, wie auch gearteten, kommerziellen Hintergrund. Wenn man dieser Logik folgt, dann liegt es nahe, dass die Impressumspflicht auch private Webseiten umfassen könnte. Ob einem das gefällt, ist was ganz anderes. Deshalb teile ich Christians Hinweis auf äußerste Zurückhaltung bei Ratschlägen mit juristischen Hintergrund. Die können noch schneller missverstanden werden als Gesetzestexte :-)
Viele Grüße
Swen Wacker