Sicherlich kannst du einen rechtlichen Anspruch geltend machen. Streitigkeiten für .com finden vor einem internationalen Schiedsgericht statt, welches allerdings nach meiner Erinnerung auf Markenstreitigkeiten abzielt. Dieses Gremium dürfte aber grundsätzlich was gegen Grabber haben.
Deshalb lohnt es sich wahrscheinlich, wenn du dem Grabber mal etwas juristisches Feuer unter dem Arsch macht. So unwichtig, wie die einzelne Domain für ihn ist, so unangenehm ist es für ihn, wenn er diese dumme Domain juristisch gegen seinen Ex-Besitzer verteidigen muß, weil das Zeit und damit Geld kostet, was er nicht unbedingt wieder rein kriegt.
Hmmm. Danke. Aber habe ich überhaupt Ansprüche. Der Herr sitzt ja wie bereits erwähnt auf Mauritius, da wird es schwer sein, Rechstansprüche durchzudrücken, sofernes überhaupt welche gibt (deutsches Recht/internaionales Recht) und ich habe gelesen, dass die Schiedsgerichtsurteile nicht zwingend durchsetzbar sind.
Ich hab mal den einzigen Text auf seiner HP rausgesucht:
The domain are registered using automated method that makes impossible to verify if they are similar to existing trademarks.
If you believe a domain is infringing on your valid trademark, please email at: contact@wangleedomains.com
viele Grüße,
Mario