Hallo.
Wie wäre es, wenn man sich ab einer gewissen Altersgrenze einer freiwilligen Prüfung unterziehen könnte um festzustellen, ob man bereits ausreichend verantwortungsbewusst handeln kann.
In erster Linie aufwendig.
Schließlich werde ich mit 17 Jahren ja auch bestraft, wenn ich Unfug baue.
Nein, du wirst nicht bei Unfug, sondern bei Gesetztesverstößen bestraft, und zwar nach Jugendstrafrecht.
Hier habe ich also schon eine Verpflichtung - wieso soll ich im Gegenzug nicht auch ein Recht bekommen?
Zum Beispiel weil du offenbar noch nicht verstanden hast, dass du ein solches Recht genießt, und zwar in Form eines Schutzrechtes.
Ich will jetzt niemanden persönlich beleidigen und auch nicht überheblich wirken, aber kann es nicht sein, dass ich als 17-2/3-jähriger Gymnasiast nicht genau so "ernstzunehmbar" bin wie ein gleichaltriger Sonderschul-Schüler? Und wieso muss man mich dann mehr "beschützen" (sprich "einschränken") als diesen?
Weil Gesetze für die Allgemeinheit gelten, und eben nicht nur für dich.
Das soll jetzt ausdrücklich niemanden in die Kategorie "dumm" oder "nicht ernstnehmbar" einordnen - aber ist es nicht möglich, einen Altersvorsprung z.B. mit Wirtschaft&Recht, Sozialkunde etc. Unterricht aufzuholen?
Das soll jetzt ausdrücklich niemanden in die Kategorie "dumm" oder "nicht ernstnehmbar" einordnen, aber dieser Dialog deutet stark darauf hin, dass auch wenn dies möglich wäre, du offenbar nicht in diese Gruppe gehörtest.
MfG, at