Hallo.
Dann lerne eben das BGB auswendig. Ich frage dich dann später ab.
Ne danke - aber wo ist der Zusammenhang?
Du wolltest eine Prüfung analog zur Führerscheinprüfung.
Ich sagte nicht, dass man das BGB auswendig lernen müssen sollte sondern bin der Meinung, dass man bereits vor 18 Jahren die Möglichkeit haben sollte (ohne einen irsinnigen Aufwand) unter Beweis zu stellen, dass man nicht soooo doof und unverantwortungsbewusst ist.
Dabei zeigt man doch gerade mit dem Verzicht auf Schutzrechte, dass man alles andere als verantwortungsbewusst handelt.
MfG, at