Hallo.
ist es denn Diebstahl die Ware an der Kasse durchzuschieben?
Ja, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
Ist nicht viel mehr der Laden verantwortlich nachzuschauen, was man da schiebt?
Nein. Dass dies dennoch teilweise geschieht, beruht auf rein praktischen Erwägungen, denn zunächst einmal bedeutet ein Diebstahl einen materiellen Verlust, dessen Wiedergutmachung nicht absehbar ist.
War doch für alle sichtbar.
Dass du in einem Laden warst, war sicher für jeden wie dich selbst zu erkennen. Die irgendeine Form der Preisauszeichnung mutmaßlich ebenfalls.
Ich folge spaßeshalber einmal deiner etwas seltsamen Logik: Wenn du die Ware von mitten im Laden aus unter großen Getöse durch die Ladentür geworfen hättest und ein Komplize sie dort aufgefangen und mitgenommen hätte -- nun, vielleicht nicht gerade einen vollen Getränkekasten --, wäre dies ja auch niemandem dort verborgen geblieben. Und wenn dir der Verkäufer dabei nicht schnell genug in den Arm gegriffen hätte, wäre das alles rechtens gewesen? Und wenn das alles rechtens gewesen wäre, hätte dir der Verkäufer tatsächlich in den Arm greifen dürfen?
MfG, at