Hi,
Es war einmal ein Lackierer, [...]
es gibt für alles immer Einzelfälle, die "dagegen sprechen". Diese sind bei einer grundsätzlichen Betrachtung aber nicht zweckdienlich.
Ergo: Der Abschluß einer BU sagt nicht aus, daß diese auch zahlt, wenn man nicht mehr die Arbeit ausführen kann, die man gelernt hat.
Natürlich nicht. Der Abschluss einer Lebensversicherung sagt auch nicht, dass diese ausgezahlt wird, wenn man stirbt.
Die Versicherung kann auch den Vorschlag machen, daß der Mann irgendwas anderes arbeiten soll (die sogen. "Verweisklausel").
Sofern dies Gegenstand des Vertrags ist. Bei meiner BU beispielsweise ist das ausgeschlossen, und ich bekomme auch Geld ausgezahlt, wenn ich bis zum Ende der Laufzeit nicht berufsunfähig werde. Deswegen lässt man sich ja von jemandem beraten, der sich mit der Materie auskennt.
BTW: Der Betreuer meiner Diplomarbeit meinte 1996 dazu: "Uns Informatikern muß schon der Kopf abfallen, damit wir BU werden".
Falsch. Wenn ich Gicht bekomme, bin ich ein BU-Fall. Wenn ich Probleme mit dem Betrachten eines Monitors bekomme auch. Ebenso wenn mir eine Straßenbahn über die Hand fährt oder mein Rücken es nicht mehr zulässt, dass ich lange sitze oder stehe. Und niemand kann von mir verlangen, dass ich statt dessen Telefonsupport mache oder die Blumen gieße. BU ist eben nicht BU.
Cheatah
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