Hallo ,
nein, bei meiner BU ist es ausgeschlossen, dass ich eine
vergleichbare oder andere Tätigkeit ausüben muss. Selbst
Teilzeit ist ausgeschlossen.
Eine andere Taetigkeit musst immer ausueben, es sei denn du
bekommst einen Schwerbehindertenausweis welcher dich als 100%
Schwerbehindert und als _nicht_ mehr Arbeitsfaehig ausweist.
Und wenn ich der meinung bin, ich kann dann noch als Gärtner
irgendwo arbeiten, dann bekomme ich die monatliche Summe
der Versicherung trotzdem, obwohl ich arbeite...
Mein Vater hat als Schlosser auf der GHH gearbeitet, eines Tages
bekam er dann eine Kontaktallergie (gemixed mit Neurodermitis)
gegen Chrom und einige andere Schwermetalle. 70% Behinderung.
Als Schlosser kann er nicht mehr arbeiten.
Nun hat die Gute GHH ihm damals angeboten, eine Umschulung
zu zahlen die einer Meistertaetigkeit entsprechen wuerde, da
er damals den Meisterbrief machte. (Das seine Planstelle, nach
Schliessung der GHH abgebaut wurde, is ne andere Geschichte)
Die Berufsgenossenschaft zahlt ihm heute eine Berufsunfaehigkeits-
rente, die einem halben Monatsgehalt eines Industrie
Schlossermeisters entspricht. Und zwar in jedem Fall, ob er einer
Arbeit nachgeht, oder nicht.
Dennoch, heute arbeitet er in einem anderen Job. Zwar nicht
ganz so Hochqualifiziert, wie es seiner Ausbildung entspricht,
aber er ist mit seinem Job zufrieden.
Auch eine Frisoese, zum Beispiel, kann nach der Berufsunfaehigkeit
in Ihrem Job, jederzeit eine anderen Arbeit nachgehen.
gruesse aus'm ruhrpott
jens mueller
Computers should be like an old VW Beetle: it runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs, and runs...