Du verwendest das Warenzeichen von MySQL. Vermutlich hast du dafür keine schriftliche Genehmigung. Die wäre auch gar nicht nötig, wenn du eins der freigegebenen Logos verwendetest. Siehe MySQL AB Trademark Policy
Danke für den Hinweis, habe ich entsprechend umgebaut.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, man könne durch einen Haftungsausschluss die Folgen seines Tuns abwenden.
Eigentlich warne ich andere davor, etwas Falsches zu tun mit einem von mir bereitgestellten Werkzeug.
Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man müsse für alle Eventualitäten einen Haftungsausschluss formulieren.
Oha, da stichst du bei mir aber in ein Wespennest ...
Diesen Eindruck macht die Rechtsprechung in diesem unseren Staate. Wieso distanzieren sich viele von verlinkten Seiten? s. Landgericht Hamburg ...
Und manchmal bekommt man beim Lesen von Artikeln den Eindruck, dass Abmahner darauf lauern, einem fröhlichen, unbeschwerten Landmann das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Da muss man schon so tun, als ob man drei beratende Rechtsanwälte im Rücken hätte. So wie auf den Zigarettenpackungen, den Beipackzetteln, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Miet- und Arbeitsverträgen.
Keiner soll glauben, das Leben in Deutschland wäre lustig. Deutsche jammern zu viel? Staatlich vorgeschrieben und juristisch einklagbar.
Da ist selbst die Erwähnung von "so ähnlich wie (Markenartikel)" im Text abmahnfähig, weil jemand, der (Markenartikel) sucht, per Suchmaschine auf meine Seite kommen könnte.
Meinungsfreiheit? Verfassungsgemässes Verbot der Zensur?
Da mahnt die M... (Bundeskanzlerin, Name vielleicht schon geschützt, wer weiss) in China die Menschenrechte an. Mal sehen, wenn die Chinesen hierher kommen, was die so anmahnen.
So, nun aber gut. Ich gehe mal eben nach draussen, mich wieder abkühlen.
Kalle