Hallo at,
Ich kann mir nicht denken, dass dies zwischen EU-Staaten sonderlich kompliziert geregelt ist. Das Vertrauen in die Bürokratie des jeweils anderen ist ja gegeben. Und sogar nur in Dänemark zu schließende Ehen zwischen einem EU-Bürger und einem Ausländer mit Besuchervisum werden ja klaglos akzeptiert.
Die Frage ist ja in diesem Fall nicht nur die Akzeptanz des Bestehens einer ehelichen Verbindung sondern auch, die unterschiedlichen Regelungen, ob und wie bei einer Heirat der Name geändert werden darf oder muss und welcher Name an die Kinder vererbt werden muss oder kann. In der Situation würde ich mir auf jedenfall kompetente rechtliche Beratung leisten.
Schöne Grüße,
Johannes
--
WM-Tippspiel: http://zeller-johannes.de/wmtipp/
ie:% fl:( br:< va:| ls:[ fo:) rl:) n4:? ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:| zu:)
WM-Tippspiel: http://zeller-johannes.de/wmtipp/
ie:% fl:( br:< va:| ls:[ fo:) rl:) n4:? ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:| zu:)