Guten Abend zusammen,
der eine oder andere wird sich noch an den "Skandal" vor 25 Jahren erinnern, als ein paar Werbefritzen Aufkleber mit doppeltem Kranich und dem Schriftzug Lusthansa kreierten. Alles ganz harmlos und doch gab es einen riesen Medienwirbel und einige Prozesse darum. Überrascht konnte ich nun lesen, dass die "Lusthansa" schlussendlich doch noch Verständnis bei den Richtern fand. Soviel zur Einleitung.
Etwas ähnliches, naja, vielleicht doch ein paar Nummer kleiner, habe ich jetzt auf einer privaten Website auch vor. Es geht dabei um eine regional tätige Firma, die bei uns im Ort besonders aktiv ist und deren Gebaren mir aus unterschiedlichen Gründen gegen den Strich geht. Die hat, wie könnte es anders sein, auch eine Website; die will ich persiflieren. Ihr Logo bietet sich geradezu auf einem silbernen Tablett zu allerlei "Variationen" an. Das ist grafisch nicht aufwenidig und ein Klacks für mich. Hat man _ein_ Mal eine meiner "Variationen" gesehen, wird man nie mehr das Logo der Firma ohne Assoziationen sehen können. Auf gut deutsch, das Logo wird für alle Zeiten im wahrsten Sinne des Wortes "versaut" sein. ;-)
Das werden die sich kaum gefallen lassen. Weder das mit dem Logo noch meine Kommentare zu ihren Werbeaussagen. Derweil werden die kaum mehr sein als "Hört, hört", "so so", "wirklich" usw. Im Zusammenhang klingen sie aber ziemlich böse, weil sie den Text als gelogen darstellen.
Nun hat mir der Sieg der Lusthansa (war mir so nicht bekannt, ich wusste nur noch von den Niederlagen in den ersten Instanzen) zwar wieder etwas Mut eingeflößt, doch ingesamt nagen doch Zweifel. Nun bitte ich um eine ganz unjuristische Einschätzung, ob wohl soetwas noch unter freie Meinungsäußerung fällt oder ich schon mal für einen juristischen Schlagabtausch wegen Verleumdung oder so sparen sollte.
Herzliche Grüße
Karikaturist
PS: Klar, am einfachsten wäre eine Beurteilung der Lage mit einem Link. Doch dann hätten die mich womöglich gleich am Ar*** und die örtliche Wirkung wäre gleich Null.