Jetzt habe ich mich mal informiert und das TDG zwingt mich dazu, auf meiner Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach, zu veröffentlichen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt die Möglichkeit, aufs TDG zu pfeifen. Ein Selbstschutz, der aus Angabe eines Postfachs + 0180er-Telefonnummer besteht, wäre mir deutlich wichtiger als irgendwelche Vorschriften.
Je nachdem, wie dein Webangebot aufgebaut ist, wäre allerdings die Variante, die Stonie vorschlägt, einen Rechtsbeistand als Kontakt anzugeben, u.U. ein Stück "einfacher" und sicherer als meine Variante, das Impressum bewusst unvollständig zu halten.
Viele Grüße!
_ds
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In Wedding sitzt man nur dann öffentlich mit einem Laptop auf der Straße herum, wenn man Boss einer kriminellen Jugendbande ist und es soeben geklaut hat.
Das kleine Seitenschwein, Chinatown
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