Biesterfeld: wann ist bilderverlinkung traffi cklau?

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Hej,

[...] könnte ich doch auch argumentieren, dass er mich/uns ja schließlich auch nicht gefragt hat, ob wir damit einverstanden sind auf deren Seite veröffentlich zu werden [...]

Das muss er auch nicht, weil er die Rechte an den Bildern hat und sie damit auch öffentlich machen und verteilen darf, so sie denn selber auf legalem Weg entstanden sind. Ob sie das sind, hängt davon ab, ob du von deinem Recht am eigenem Bild gebrauch machst. Anders als in deinen vier Wänden, musst du nämlich das Erstellen von Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht werden ausdrücklich verbieten. Und jetzt erklär mal einem Richter, dass du dem Erstellen eines Fotos wiedersprochen hast, während du mit zwei Bunnies im Arm breit in die Linse gegrinst hast.

Zweitens wäre es auch vorstellbar, dass du durch das Betreten einer Diskothek pauschal von diesem Recht zurücktrittst, weil es in deren Hausordnung so festgeschrieben steht.

Ich meine mir ist schon klar, dass man jetzt die eine Ungerechtigkeit mit einer anderen rechtfertigen kann,

Das kommt hinzu.

Was hindert dich daran z.B. die Verantwortlichen dieser Fotoservices darum zu bitten, die Fotos bei Dir einbinden zu dürfen wenn Du z.B. als Gegenleistung die Fotos als Links auf ihre Seite einbindest? Also

<a href="http//www.example.com/imgXY.jpg"><img src="local/imgXY.jpg" alt="Ich mit zwei Bunnies im Arm" /></a>

Du hast kostenloses Futter für Deine Seite und die eine kostenlose Werbefläche. Wo alle nur Nutzen haben ist die Gefahr Ärger zu verursachen überschaubar.

Beste Grüße
Biesterfeld

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Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz