gudn tach!
Meiner Meinung nach trifft §44 zu, siehe http://www.deutsche-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf#page=45.
Kümmert $§ 44 sich nicht eher um Adjektive?
wie man an den beispielen leicht sieht, kuemmert sich § 44 nicht nur um adjektive.
allerdings ist § 44 trotzdem hier nicht relevant, wenn man "formel 1" als eigenname sieht. denn § 44 befindet sich im abschnitt "Zusammensetzungen und Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten".
bei dem formel-1-kram ist afais § 50 zustaendig. ist aber auch fast egal, denn das beispiel "formel-1-tauglich" sollte eindeutig zeigen, dass ein bindestrich gesetzt wird und die eigennamen-muessen-unveraendert-bleiben-geschichte eben einfach nicht stimmt.
prost
seth