Cyberfuzzy: OT: Sitzheizung defekt - Verkäufer verweigert Umtausch

Beitrag lesen

Hallo,

sorry für das ganz grobe OT, aber vielleicht kennt sich hier ja zufällig jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Ich bin schon fast am verzweifeln. Im Januar 2006 habe ich mir bei Ebay von einem Kaufmann eine beheizbare Sitzauflage für mein Auto gekauft. Diese lief letzten Winter auch ganz gut.
Als ich sie vor einer Woche wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte ich, dass die Heizung nicht mehr warm wird. Also habe ich dem Verkäufer den Mangel gemeldet.
Der verwies mich darauf, dass die Heizung kaputt geht, wenn sie geknickt wird. Meine Antwort war, dass ich die Heizung niemals geknickt habe, was so auch stimmt. Daraufhin wollte er ein Foto von der Sitzheizung haben, um nach dem Zustand zu entscheiden, ob er sie umtauscht.
Dann kam die Antwort auf das Foto: "wie angenommen zeigt das Foto massive Falten oberhalb und unterhalb der Sollfaltstelle. Diese haben zum Defekt geführt und würden bei einer neuen Sitzheizung wieder zu einem Defekt führen. Evtl. hat ihr Fahrzeugsitz zu starke Rundungen für eine solche Sitzauflage.". Das ist Schwachsinn, die sogennannten "Falten" sind ganz normale Gebrauchsspuren, die lassen sich nicht vermeiden. Ich habe also geantwortet, dass ich die Sitzheizung ordnungsgemäß verwendet habe und mein Auto einen normalen Standardsitz hat. Und ich habe einen Umtausch oder Geld zurück verlangt.
Die Antwort vom Verkäufer: "6 Monate nach dem Kauf ist der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand (BGB §476)"

Stimmt das so? Muss ich als Käufer nachweisen können, dass der Mangel schon vorher da war? Ich dachte ich hätte als Nicht Kaufmann sogar zwei Jahre Zeit, bevor ich meine Lieferung überhaupt überprüfe?

Muss nicht der Verkäufer beweisen können, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe da war?

Was habe ich für Möglichkeiten?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Grüße
Cyberfuzzy