Sven Rautenberg: OT: Sitzheizung defekt - Verkäufer verweigert Umtausch

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Moin!

Die Antwort vom Verkäufer: "6 Monate nach dem Kauf ist der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand (BGB §476)"

Stimmt das so?

Ja, das stimmt so.

Muss ich als Käufer nachweisen können, dass der Mangel schon vorher da war?

Bei Reklamationen nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf: ja.

Ich dachte ich hätte als Nicht Kaufmann sogar zwei Jahre Zeit, bevor ich meine Lieferung überhaupt überprüfe?

Das ist nun sowieso grundsätzlich falsch. Eine Lieferung mußt du auch als Nicht-Kaufmann prüfen und ggf. zeitnah reklamieren.

Muss nicht der Verkäufer beweisen können, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe da war?

Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass Defekte schon bei Übergabe der Sache vorhanden waren, der Verkäufer muß ggf. das Gegenteil beweisen (was er sich meist spart, und kulanterweise den Schaden im Sinne des Kunden reguliert).

Was habe ich für Möglichkeiten?

So wie ich das sehe: Keine.

Du kannst natürlich nochmal einen Anwalt konsultieren, aber der wird dir auch nur sagen können, dass du erstmal auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen mußt, der die Fehlerursache feststellt.

Und wenn die Aussage des Verkäufers stimmt, dass die Auflagenheizung durch Knicken beschädigt wurde, dann ist das auch kein Mangel, der schon beim Kauf der Heizung bestand, sondern erst durch den Gebrauch entstanden ist. Die Gewährleistung ist somit ausgeschlossen.

Zu prüfen wäre, ob irgendeine Herstellergarantie noch greift. Garantien sind freiwillige, versprochene Leistungen, die beliebig ausgestaltet sein können.

- Sven Rautenberg

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