Soweit ich weiß handelt es sich dabei um die "Umkehr der Beweislast" und der _Verkäufer_ muss nachweisen, dass die Mängel nicht schon beim Versand bestanden haben.
Soweit..
nochwas: Bei eBay _immer_ die Bewertungen durchlesen! Sie können ihm auch eine vernichtende Wertung schreiben, wenn er weiterhin nicht zurückerstattet ;)