Hallo nochmal,
Im Falle von §184(7) geht es aber ganz klar um sexuelle SELBST-Bestimmung und nicht um ein überholtes Sittengesetz.
Ich meinte natürlich Satz 6 und nicht 7. In Satz 7 ist es wie gesagt umgekehrt, der verletzt im Gegenteil mein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, so wie das der inzwischen gestrichene §175 auch noch bis vor einigen Jahren getan hat, als der 13. Abschnitt des StGb auch schon und damals wie zum Hohn mit "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" überschrieben war.
Gruß Gernot