Hi,
I.d.R. gilt die von Manuel B. angesprochene "Mitstörerhaftung" *nicht*. Der Forumsbetreiber muß illegale Inhalte erst dann entfernen, wenn er davon Kenntnis erlangt.
Du hälst also das aktuelle Urteil gegen Heise für ungültig?
Nein, aber ich schrieb "i.d.R."! (und meinte das auch ;-))
Der Heise-Fall ist nicht auf ein "normales" Forum so ohne weiteres übertragbar, da das Forum als Teil des (größeren) Verlagsauftrittes zu betrachten ist, und deswegen an den Betreiber eine besondere Sorgfaltspflicht zu stellen ist, die ein "normaler" Betreiber (wie z.B. die des hiesigen Forums hier) *nicht* haben!
Gruß, Cybaer
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Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
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