Thomas J.S.: @epost.de

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Hallo,

*hehe* wo du recht hast, hast du Recht.

War die unterschiedliche Schreibung beabsichtigt? Kann es sein, dass du nur mit einer recht hast? ;-)

Selbsverständlich habe ich in beiden Fällen recht/Recht! ;-)

Nach vernünftigen[tm] Regeln würd ich sagen, mit der ersten; nach der „Recht“-Schreibreform vielleicht nach der zweiten, sonst hieße sie ja „recht“-Schreibreform. ;-)

Da die allerneueste Regelung seit dem 1. August gilt:

§56
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Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen,
aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen.
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Im spezielen geht es dabei um die Regel für die Schreibung von adjektivischen Dubletten.

"In Verbindung mit [...] sein/bleiben/werden gibt es [...] Wörter, die wie Substantive aussehen, bei denen es sich aber um (alte) Adjektive oder Adverbien handelt." (angst, bange, ... leid, not, pleite, ...)

" ... <recht> und <unrecht> in Verbindung mit den Verben haben, behalten, bekommen, geben und tun. In diesen Fällen ist nicht klar, ob es sich um Adjektive oder um Substantive handelt. Deshalb ist neu Groß- und Kleinschreibung möglich ... "

Grüße
Thomas