Sven Rautenberg: ungültigen Vertrag abschließen

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Moin!

Nun wüsste ich gerne, wie ich ihm eine Zusicherung geben kann, die juristisch wertlos ist und ihm doch ein sicheres Gefühl bei der Sache gibt.

Du kannst allerhöchstens ein sittenwidriges Geschäft konstruieren. §138 BGB.

"(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."

Mit anderen Worten: Je doller du das Leistungsversprechen gestaltest, welches "nur" deine Domain zurückholt, desto wahrscheinlicher wirst du hinterher die Sittenwidrigkeit darlegen können.

Ohne rechtliche Auseinandersetzung dürfte das allerdings nicht ablaufen, schätze ich. Zieh' dir also schon mal die kugelsichere Weste und das dicke Fell an, du könntest es brauchen.

- Sven Rautenberg

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