Carl: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

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Hallo

Tja ... wahrscheinlich Pech gehabt.
So wie die Abmahner sieht es nämlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte.
Bereits die Versendung der (nicht angeforderten) ersten Opt-in-Bestätigung ist
ein Eingriff in den Gewerbebetrieb oder eine Verletzung des Persönlichkeits-
rechts. Beispielhaft dazu das LG Berlin.

Lediglich das AG Brakel sieht das bis jetzt anders, scheint damit aber eher
die Mindermeinung in der juristischen Landschaft deutscher Gerichte.

Aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, den Service beizubehalten,
ist es also, die Domain der Abmahner komplett technisch aus dem Service
auszuschließen und zu hoffen, dass es keine Nachahmer gibt.

Bin kein Jurist, deshalb ist das hier natürlich auch nur meine persönliche Ansicht und keinerlei Rechtsberatung: ich bin mir unsicher in BEzug darauf, ob das Urteil vom LG Berlin hierauf angewendet werden darf, da in diesem Fall eindeutig eine Anforderung dieser E-Mail (die zudem keine Werbung enthält sondern die Bitte um eine Bestätigung, dass die Eintragung korrekt war) vorlag. Ob diese Anforderung nun durch den Abmahner oder einen Dritten erfolgte _kann_ der Seitenbetreiber nicht wissen (deshalb will er es ja bestätigt haben). Genausogut könnte ich bei einem Versender von Briefwerbung deine Adresse eintragen und du hättest Probleme damit diesen zu belangen, insbesondere, wenn er versucht sicher zu stellen, dass du dich auch tatsächlich eingetragen hast.

Gruß
Carl