at: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

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Hallo.

Dieses Verfahren ist in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie, der Neufassung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sogar bindend festgeschrieben (UWG §7).

Die Frage ist aber, ob eine solche erste Eingangsbestätigung mit Bitte um Bestätigung nicht auch so gestaltet sein kann, dass sie Werbung darstellen kann und damit unzulässig wäre. Wer das pauschal verneint, kann sich zukünftig auf massenhaften legalen Werbemüll in Form fingierter Bestätigungen freuen.
MfG, at