Anwalt: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

Hallo,

bei unserer Seite haben Anwälte die Möglichkeit, sich für ihren Ort eintragen zu lassen. Im Prinzip hat jeder Besucher die Möglichkeit, eine Eintragung vorzunehmen. Gestern wurde eine Firma eingetragen, natürlich mit ihrer eigenen E-Mail Adresse und heute geht bei mir eine Abmahnung wegen Spamm/Belästung ein. Die Mail, die er erhalten hat, dient dazu, den Eingetragenen über die Eintragung in Kenntnis zu setzen und dessen Daten zu überprüfen. Es wird auch das PW für den Eintrag mitgeteilt, sodass der Eintrag editiert, aktiviert oder entfernt werden kann.

Würde mich über gute Tipps freuen.

  1. Hallo,

    bei unserer Seite haben Anwälte die Möglichkeit, sich für ihren Ort eintragen zu lassen. Im Prinzip hat jeder Besucher die Möglichkeit, eine Eintragung vorzunehmen. Gestern wurde eine Firma eingetragen, natürlich mit ihrer eigenen E-Mail Adresse und heute geht bei mir eine Abmahnung wegen Spamm/Belästung ein.

    [..]

    Würde mich über gute Tipps freuen.

    Sorge dafür, dass nicht _jeder_ Besucher dort was eintragen kann. Will heißen, dass es dazu einer Benutzerverwaltung bedarf.

    --roro (und sein Tipp)

    1. Sorge dafür, dass nicht _jeder_ Besucher dort was eintragen kann. Will heißen, dass es dazu einer Benutzerverwaltung bedarf.

      --roro (und sein Tipp)

      Bedarf es zur Registrierung von Benutzern nicht ebenfalls einer Bestätigungsmail?

      mfG

  2. habe d'ehre Anwalt

    bei unserer Seite haben Anwälte die Möglichkeit, sich für ihren Ort eintragen zu lassen. Im Prinzip hat jeder Besucher die Möglichkeit, eine Eintragung vorzunehmen. Gestern wurde eine Firma eingetragen, natürlich mit ihrer eigenen E-Mail Adresse und heute geht bei mir eine Abmahnung wegen Spamm/Belästung ein.

    Tja, Du bewegst Dich in einem "gefaehrlichen" Umfeld. Ich wuerde Dir raten, einen der eingetragenen Anwaelte zu konsultieren.

    BTW: Du solltest Dein Programm ueberarbeiten. Es gibt keine vierstelligen Postleitzahlen -> http://www.regionaler-anwalt.de/uebersicht/8/2_u.htm

    man liest sich
    Wilhelm

  3. Hallo Anwalt,

    Also erstmal aus rein technischer Sicht:
    Wenn die Eintrag nicht bestätigt wird, solltest Du den Eintrag nicht veröffentlichen und nach einer gewissen Zeit auch wieder löschen.
    Außerdem solltest Du eine Möglichkeit vorsehen, Mailadressen zu sperren, damit Du garantieren kannst, dass jemand, mit dem Du Ärger hattest, nicht nochmal eine Mail erhält.

    Rechtlich:
    Die Mails sollten auf jeden Fall nicht als Werbung interpretierbar sein.
    Auf biegen und brechen in solchen Systemen einen juristischen Angriffspunkt zu finden, war wohl (oder ist noch) recht beliebt. Daher bewegst Du Dich, wenn Du einen solchen Dienst gerade für Anwälte zur Verfügung stellst, wirklich auf gefährlichem Gebiet.
    Du solltest, denke ich, auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen. Jemand, der eine Abmahnung wegen einer gewöhnlichen Bestätigungsmail schickt, will vermutlich Ärger machen.
    Zu diesen Mailverfahren gibt es, so weit ich weiß, noch keine bis wenige klärende Urteile und erst recht keine vom BGH.

    Grüße

    Daniel

  4. Tachchen!

    Die Mail, die er erhalten hat, dient dazu, den Eingetragenen über die Eintragung in Kenntnis zu setzen und dessen Daten zu überprüfen. Es wird auch das PW für den Eintrag mitgeteilt, sodass der Eintrag editiert, aktiviert oder entfernt werden kann.

    Tja ... wahrscheinlich Pech gehabt.
    So wie die Abmahner sieht es nämlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte.
    Bereits die Versendung der (nicht angeforderten) ersten Opt-in-Bestätigung ist
    ein Eingriff in den Gewerbebetrieb oder eine Verletzung des Persönlichkeits-
    rechts. Beispielhaft dazu das LG Berlin.

    Lediglich das AG Brakel sieht das bis jetzt anders, scheint damit aber eher
    die Mindermeinung in der juristischen Landschaft deutscher Gerichte.

    Aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, den Service beizubehalten,
    ist es also, die Domain der Abmahner komplett technisch aus dem Service
    auszuschließen und zu hoffen, dass es keine Nachahmer gibt.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    Smartbytes Webdesign in Oberhausen
    1. Hallo!

      Die Mail, die er erhalten hat, dient dazu, den Eingetragenen über die Eintragung in Kenntnis zu setzen und dessen Daten zu überprüfen. Es wird auch das PW für den Eintrag mitgeteilt, sodass der Eintrag editiert, aktiviert oder entfernt werden kann.

      Tja ... wahrscheinlich Pech gehabt.
      So wie die Abmahner sieht es nämlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte.

      Das find ich ja arg. Ist die Rechtssprechung in AT auch so?

      Ich verwende soetwas auch. Zb beim Newsletterversand. Auf der Homepage kann man seine Email Adresse eintragen. Anschließend wird sofort an diese Email Adresse ein Mail geschickt mit der Nachricht, dass diese Email Adresse in unserern Verteiler aufgenommen wurde. Sollte das nicht gewollt sein, kann sich die Person mit einer Retourmail oder mit dem Anklicken eines Linkes (dort muss dann nochmal auf "Ja, jetzt austragen" geklickt werden) wieder austragen.

      Und damit stelle ich mich schon ins rechtliche Abseits? Schließlich kann ja jeder irgendeine Email Adresse eintragen.
      Kaum zu glauben.

      mfg
        frafu

      1. Hi,

        Ich verwende soetwas auch. Zb beim Newsletterversand. Auf der Homepage kann man seine Email Adresse eintragen. Anschließend wird sofort an diese Email Adresse ein Mail geschickt mit der Nachricht, dass diese Email Adresse in unserern Verteiler aufgenommen wurde. Sollte das nicht gewollt sein, kann sich die Person mit einer Retourmail oder mit dem Anklicken eines Linkes (dort muss dann nochmal auf "Ja, jetzt austragen" geklickt werden) wieder austragen.

        Das ist aber falschrum.
        Nicht das Austragen sollte durch Klick auf Link geschehen, sondern das Eintragen.

        Die Email-Adresse wird erstmal in die Datenbank eingetragen, mit einem Flag, daß sie noch nicht bestätigt ist.
        An derartige Email-Adressen wird nichts versendet.
        Erst wenn der User nach Empfang der Bestätigungsmail auf den Link klickt, wird die Email-Adresse aktiv geschaltet.

        Sprich: wer keinen Newsletter haben will, braucht auf die Bestätigungsmail gar nicht reagieren (und muß damit dem Versender nicht den Beweis liefern, daß die Email-Adresse tatsächlich existiert).

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. habe d'ehre MudGuard

          Erst wenn der User nach Empfang der Bestätigungsmail auf den Link klickt, wird die Email-Adresse aktiv geschaltet.
          Sprich: wer keinen Newsletter haben will, braucht auf die Bestätigungsmail gar nicht reagieren (und muß damit dem Versender nicht den Beweis liefern, daß die Email-Adresse tatsächlich existiert).

          Das Problem ergab sich aber durch den ungewollten Empfang dieser Bestaetigungsmail.

          man liest sich
          Wilhelm

        2. Hallo!

          Das ist aber falschrum.

          Danke für den Hinweis. Ich werde das ändern. Siehe auch mein anderes Posting dazu.

          mfg
            frafu

      2. Hallo,

        Ich verwende soetwas auch. Zb beim Newsletterversand. Auf der Homepage kann man seine Email Adresse eintragen. Anschließend wird sofort an diese Email Adresse ein Mail geschickt mit der Nachricht, dass diese Email Adresse in unserern Verteiler aufgenommen wurde. Sollte das nicht gewollt sein, kann sich die Person mit einer Retourmail oder mit dem Anklicken eines Linkes (dort muss dann nochmal auf "Ja, jetzt austragen" geklickt werden) wieder austragen.

        Warum muss ich antworten wenn ich den Newsletter nicht will? Bei Spammails ist es ja auch beliebt einen Link mit "Wenn Sie keine weitern Mails erhalten wollen klicken Sie bitte hier" anzuhängen, damit man dann eine gültige Mailadresse erkennt.

        Double-Optin -> Wenn Sie den Newsletter empfangen wollen klicken Sie bitte hier ;-)

        Grüße
        Marcus

        --
        si vis pacem, para iustitiam
      3. Tachchen!

        Sollte das nicht gewollt sein, kann sich die Person mit einer Retourmail
        oder mit dem Anklicken eines Linkes wieder austragen.

        Und damit stelle ich mich schon ins rechtliche Abseits?

        So schon einmal erst Recht!
        Denn jetzt muss der Empfänger ja auch noch aktiv werden, um das Unheil abzuwenden.

        Natürlich fühlst du dich subjektiv nicht im Unrecht, weil du ja nichts Böses
        willst, aber stelle dir vor, ich würde dir eine Mail schicken:

        "Vielen Dank, dass du mein olles Laptop für 1000€ kaufen willst.
        Wenn du es doch nicht willst, widerrufe bitte per Klick auf den Link."

        Deine Reaktion wäre richtigerweise Kopfschütteln und das sichere Wissen,
        dass du so eher nicht in einen Vertrag gezwungen werden kannst.
        Warum sollte das bei dem Newsletter anders sein? ;-)

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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        Smartbytes Webdesign in Oberhausen
        1. Hallo!

          So schon einmal erst Recht!
          Denn jetzt muss der Empfänger ja auch noch aktiv werden, um das Unheil abzuwenden.

          Klingt einleuchtend. Als erstes werde ich den Mechanismus umdrehen. Der Benutzer bekommt eine Email, wo er bestätigen muss, dass er sich eingetragen hat. Macht er nichts, erlischt der Eintrag.
          Dem Diskussionsthread von Sven, Wilhelm, dir und anderen entnehme ich, dass ich mich damit auch in einer Grauzone bewege. Aber eine saubere Lösung dafür gibt es offenbar nicht.
          Ich kann nicht verhindern, dass eine Person irgendeine Email Adresse eingibt und irgendjamanden für den Newsletter anmeldet.

          Spambots hab ich soweit unter Kontrolle. In dem Formular sind auch noch per CSS versteckt Felder eingebaut. Für einen Spambot sieht das Formular wie ein Gästebuch aus und füllt wie wild aus. Sind diese versteckten Felder ausgefüllt, weiß ich, dass ich den Eintrag schmeißen muss.

          mfg
            frafu

      4. Moin!

        Ich verwende soetwas auch. Zb beim Newsletterversand. Auf der Homepage kann man seine Email Adresse eintragen. Anschließend wird sofort an diese Email Adresse ein Mail geschickt mit der Nachricht, dass diese Email Adresse in unserern Verteiler aufgenommen wurde. Sollte das nicht gewollt sein, kann sich die Person mit einer Retourmail oder mit dem Anklicken eines Linkes (dort muss dann nochmal auf "Ja, jetzt austragen" geklickt werden) wieder austragen.

        Genau so arbeiten Spammer auch.

        Jedenfalls vom wahrnehmbaren Ergebnis in meinem Postfach her. Da kommt eine Mail "Werbeblahblah", und am Ende steht "sie haben sich eingetragen, dies ist kein Spam, wenn sie künftig keine Mails mehr wollen, klicken Sie bitte hier..."

        Warum muß ich irgendwo klicken, um etwas abzubestellen, was ich nie angefordert habe?

        Wenn bei dir jemand beliebige Mailadressen einträgt, und du daraufhin sofort Mails verschickst, die man erst wieder abbestellen muß, handelst du abmahnfähig.

        Und damit stelle ich mich schon ins rechtliche Abseits? Schließlich kann ja jeder irgendeine Email Adresse eintragen.
        Kaum zu glauben.

        Vollkommen zu Recht. Angenommen, jemand trägt meine Mailadresse ein, ich will aber keine Mail von dir kriegen. Ich werde doch den Teufel tun und irgendwo hinklicken, wenn ich etwas NICHT will. Das landet sofort im Spamordner.

        Und wenn dann hinterher andauernd weitere Mails kommen, kommt eben auch die Abmahnung und ggf. eine Klage.

        Leider ist gerichtlich betrachtet ja schon der einmalige Versand einer Mail der Form "Irgendwer mit IP xy hat ihre Mailadresse bei uns eingetragen. Klicken Sie bitte auf den Link, wenn tatsächlich sie das waren und wir künftig Mails schicken dürfen" sehr kritisch zu betrachten.

        Faustregel: Man darf eigentlich niemandem unaufgefordert Mails schicken. Und man sollte immer Mechanismen einbauen, die sicher verhindern, dass jemand, der keine Mails bekommen möchte, davon garantiert auch verschont bleibt. Und sollte sich trotzdem drauf einrichten, dass irgendjemand das trotzdem gerichtlich klären lassen will.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
        1. habe d'ehre Sven

          Faustregel: Man darf eigentlich niemandem unaufgefordert Mails schicken. Und man sollte immer Mechanismen einbauen, die sicher verhindern, dass jemand, der keine Mails bekommen möchte, davon garantiert auch verschont bleibt.

          Wie willst Du verhindern, dass Anmeldeformulare missbraucht werden?
          Im Prinzip doch nur dadurch, dass niemand auf seiner Seite eine Anmeldung fuer einen Newsletter anbietet. Eine Moeglichkeit, eine Anmeldung *vor* Versand einer Bestaetigungsanforderung zu verifizieren sehe ich nicht.

          Wenn Du einen brauchbaren Loesungsansatz hast, her damit. :-)
          Ich grueble gerade an einem Konzept fuer ein aehnlich gelagertes Problem, hat zwar nichts mit Newslettern zu tun, aber mit Versand einer Bestaetigung/eines Vorabvertrages nach Reservierung/Buchung eines Objektes.

          BTW: Man koennte theoretisch eine Verifizierung per Telefon durchfuehren, tappt dann aber moeglicherweise in die Falle "unerlaubter Werbeanruf".

          man liest sich
          Wilhelm

          1. Hallo,

            Wenn Du einen brauchbaren Loesungsansatz hast, her damit. :-)

            umgekehrt machen. Nicht der Newsletteranbieter ruft an, sondern er wird angerufen. Also man trägt sich ein, ruft beim Anbieter an, vereinbart ein PostIdent und bekommt danach die Newsletter, wobei die erste per Bote über eine CD zur Tür des dann sich auszuweisenden Abonennten gebracht wird.

            Äh ja - oder so ;-)

            Chräcker

            --
            Erinnerungen?
            zu:]
            1. habe d'ehre Chräcker

              Wenn Du einen brauchbaren Loesungsansatz hast, her damit. :-)
              [..] wobei die erste per Bote über eine CD zur Tür des dann sich auszuweisenden Abonennten gebracht wird.

              Bist Du mittlerweile fuer die "Bundesagentur fuer Arbeit" taetig? ;-)

              man liest sich
              Wilhelm

          2. Moin!

            Faustregel: Man darf eigentlich niemandem unaufgefordert Mails schicken. Und man sollte immer Mechanismen einbauen, die sicher verhindern, dass jemand, der keine Mails bekommen möchte, davon garantiert auch verschont bleibt.

            Wie willst Du verhindern, dass Anmeldeformulare missbraucht werden?

            Das kann man nicht verhindern. Das ist eben das Problem. Und ich sehe, genau wie du, das Dilemma: Wenn man niemandem Mail schicken darf, wie kann man dann jemandem Mail schicken dürfen, um zu fragen, ob man ihm Mail schicken darf?

            Denn das gilt ja auch umgekehrt: Wenn jemand sich per Zusendung einer Mail bei einer Mailingliste anmelden soll, muß er ja auch eine Mail schicken - das kann genauso abgemahnt werden. Nur mal angenommen, irgendwo würde stehen, man solle dem bekannten Anwalt aus München eine Mail schicken, um einen Anwaltsnewsletter zu bestellen - ob das wohl schlau ist?

            Allerdings gibt es einen Lichtblick: Die von schwarze Piste verlinkte Gerichtsentscheidung ist nur eine einstweilige Verfügung. Was draus geworden ist, steht da nicht dabei.

            Zweitens: Auch diese EV sagt ausdrücklich, dass die Zusendung von Mail erlaubt ist, wenn das Interesse vermutet werden kann.

            Jetzt kommt es also nur drauf an, dass man die zugesendete Mail hinreichend neutral formuliert, so dass sie einem nicht als böse Werbung ausgelegt wird, sondern als "Wir möchten bestätigt haben, ob unser Newsletter hier erwünscht ist".

            Wer abmahnen will, wird abmahnen. Dass man mit dem Versand von Mails an beliebige Adressen, die jedermann auslösen kann, näher an einer Abmahnung dran ist, ist auch klar. Bleibt nur die Frage, ob Abmahnungen auch immer berechtigt sind.

            Wenn Du einen brauchbaren Loesungsansatz hast, her damit. :-)

            Ich kann nur fordern, dass man einen Mechanismus einbaut, der sicher verhindert, dass Mailadressen oder ganze Domains weiterhin mit Bestätigungsmails versorgt werden, wenn klar erkennbar ist, dass der Empfänger das nicht wünschen kann. Entweder weil er sich entsprechend geäußert hat, oder weil niemand mehr als drei Bestätigungsmails innerhalb von einer Woche brauchen kann. Oder weil eine IP nicht massenhaft verschiedene EMails eintragen kann.

            Solch ein System kann, wenn es existiert, bevor jemand sich beschwert, sicher positiv als Argument angeführt werden.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. habe d'ehre Sven

              [...] Danke, wir sind wohl auf einer Wellenlaenge.

              Erwaehnt ich schon mal, dass mir das ganze Webzeugs samt seinen rechtlichen/technischen Unwaegbarkeiten mittlerweile sowas von auf den Senkel geht? :-)

              man liest sich
              Wilhelm

            2. Tachchen!

              Denn das gilt ja auch umgekehrt: Wenn jemand sich per Zusendung einer Mail bei einer Mailingliste anmelden soll, muß er ja auch eine Mail schicken - das kann genauso abgemahnt werden.

              Warum? Das Zur-Verfügung-Stellen des Services sollte Einwilligung genug
              sein, diesen auch zu nutzen!?

              Allerdings gibt es einen Lichtblick: Die von schwarze Piste verlinkte Gerichtsentscheidung ist nur eine einstweilige Verfügung. Was draus geworden ist, steht da nicht dabei.

              Finde ich auch gerade nichts zu.
              Würde mir allerdings keine größeren Hoffnungen einreden: noch'n Beispiel.

              Zweitens: Auch diese EV sagt ausdrücklich, dass die Zusendung von Mail erlaubt ist, wenn das Interesse vermutet werden kann.

              Wo hast du den Teil mit der _vermuteten_ Einwilligung her
              Habe ich was überlesen?

              Jetzt kommt es also nur drauf an, dass man die zugesendete Mail hinreichend neutral formuliert, so dass sie einem nicht als böse Werbung ausgelegt wird, sondern als "Wir möchten bestätigt haben, ob unser Newsletter hier erwünscht ist".

              Das könnte helfen.
              In dem Beschluss des KG Berlins wurde dieses Argument aufgenommen.
              Dort reichte allerdings eine Winzigkeit von "Werbehaftigkeit", um
              diese Rettungsinsel zu versenken. :-/

              Gruß

              Die schwarze Piste

              --
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              1. Moin!

                Denn das gilt ja auch umgekehrt: Wenn jemand sich per Zusendung einer Mail bei einer Mailingliste anmelden soll, muß er ja auch eine Mail schicken - das kann genauso abgemahnt werden.

                Warum? Das Zur-Verfügung-Stellen des Services sollte Einwilligung genug
                sein, diesen auch zu nutzen!?

                Aber woher weiß man das so genau? Nur weil auf irgendeiner Webseite steht, man solle irgendwohin mailen, heißt das ja nicht, dass diese Info korrekt ist. Vielleicht ist es auch eine bewußte Fehlinformation, um entweder den Inhaber der Mailadresse zu schädigen, oder Abmahnopfer einzufangen.

                Würde mir allerdings keine größeren Hoffnungen einreden: noch'n Beispiel.

                Das ist tatsächlich ein Berufungsurteil, aber in einem vollkommen anders gelagerten Fall. Die fragliche EMail ist im PDF ja abgedruckt. Und so, wie sie formuliert ist, ist das Spam.

                Zweitens: Auch diese EV sagt ausdrücklich, dass die Zusendung von Mail erlaubt ist, wenn das Interesse vermutet werden kann.

                Wo hast du den Teil mit der _vermuteten_ Einwilligung her
                Habe ich was überlesen?

                Hast du offenbar. Erste Seite, Nummer 1, vorletzte und letzte Zeile.

                - Sven Rautenberg

                --
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                1. Tachchen!

                  Aber woher weiß man das so genau? Nur weil auf irgendeiner Webseite steht, man solle irgendwohin mailen, heißt das ja nicht, dass diese Info korrekt ist. Vielleicht ist es auch eine bewußte Fehlinformation, um entweder den Inhaber der Mailadresse zu schädigen, oder Abmahnopfer einzufangen.

                  Dieses Beispiel entfernt sich ziemlich weit von unserem ursprünglichen Problem.

                  In dem von dir genannten Fall gäbe es aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

                  1. Site- und Mailinglistbetreiber sind identisch: dann vermutete Einwilligung

                  2. Site- und Mailinglistbetreiber sind verschieden: dann würde man sich
                  wohl den Sitebetreiber greifen müssen als Klagegegner, denn der Interessent
                  konnte den Irrtum wohl kaum verhindern. Verschulden ist aber erforderlich
                  im Deliktsrecht.

                  Die fragliche EMail ist im PDF ja abgedruckt. Und so, wie sie formuliert ist, ist das Spam.

                  Hat das Gericht auch so gesehen. Obwohl ich das sehr dezent finde.
                  Der Beschluss des LG Berlins geht allerdings auch von Werbung aus,
                  obwohl dort - zumindest im Beschluss - nur von einem Aktivierungslink
                  gesprochen wird. Ich würde also vermuten, dass man mit neutralen
                  Formulierungen Glück haben kann ... oder aber eben nicht.

                  Hast du offenbar. Erste Seite, Nummer 1, vorletzte und letzte Zeile.

                  Hmm ... ich kann dir teilweise folgen, ausgerechnet in der Begründung aber nicht.
                  Letztlich fallen mir aber auch für den Normalfall schlicht keine guten
                  Gründe ein, eine Einwilligung vermuten zu dürfen.

                  Gruß

                  Die schwarze Piste

                  --
                  ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
                  Smartbytes Webdesign in Oberhausen
        2. Hallo,

          Leider ist gerichtlich betrachtet ja schon der einmalige Versand einer Mail der Form "Irgendwer mit IP xy hat ihre Mailadresse bei uns eingetragen. Klicken Sie bitte auf den Link, wenn tatsächlich sie das waren und wir künftig Mails schicken dürfen" sehr kritisch zu betrachten.

          aber das ist doch genau das Vorgehen, das in der EU-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund "Anti-Spam-Richtlinie") unter dem Begriff "Double Opt-In" empfohlen wird:
           * Interessent trägt sich in eine Mailing-Liste ein
           * Anbieter schickt eine(!) Bestätigungsmail
           * Interessent muss innerhalb einer bestimmten Frist die Anmeldung
             seinerseits bestätigen, sonst verfällt sie automatisch
          Dieses Verfahren ist in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie, der Neufassung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sogar bindend festgeschrieben (UWG §7).

          Insofern ist das Verschicken einer Bestätigungsmail IMHO völlig legitim - was nicht in Ordnung ist, dürfte höchstens die verkehrte Logik sein: Tun Sie etwas, damit wir Sie NICHT mit Werbung zumüllen.

          So long,
           Martin

          --
          Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
          Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.
          1. Hallo.

            Dieses Verfahren ist in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie, der Neufassung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sogar bindend festgeschrieben (UWG §7).

            Die Frage ist aber, ob eine solche erste Eingangsbestätigung mit Bitte um Bestätigung nicht auch so gestaltet sein kann, dass sie Werbung darstellen kann und damit unzulässig wäre. Wer das pauschal verneint, kann sich zukünftig auf massenhaften legalen Werbemüll in Form fingierter Bestätigungen freuen.
            MfG, at

      5. Hallo!

        Nachdem wir ja hier den Fall von Newslettern einigermaßen durchgesprochen hätten, hätte ich noch eine Frage zu den sog. Ecards.
        Gibt es hier bereits eine Rechtsprechung?

        Annahme:
        Ich biete ein Ecard Service. Gehen wir davon aus, dass ich Spambots ausschließen kann.
        Benutzer geben Ihren Namen, Emailadresse, einen Text und einen (oder mehrere) Empfänger ein.
        Versandt wird die Ecard mit der angegebenen Email Adresse des Benutzers.
        Im Email ist natürlich auch ein Link auf meine Seite, woher die Ecard kommt.
        Jetzt fühlt sich ein Empfänger auf den Schlips getreten und schickt eine Abmahnung an mich.

        Macht es einen Unterschied, wenn die Ecard nicht mit der Emailadresse abgesandt wird, die der Benutzer eingibt, sondern mit meiner fixen Email Adresse?

        Gibt es hier schon Gerichtsentscheidungen?

        Schön langsam glaub ich, in der Branche braucht man auch ein Jus Studium. :-/

        mfg
          frafu

        1. Tachchen!

          Ich biete ein Ecard Service.

          Das ist das Gleiche in grün.
          Beispielhaft: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030083.htm
          oder http://www.jurpc.de/rechtspr/20040131.htm

          Die Tatsache, dass es in beiden Fällen um Wahlwerbung ging, dürfte zum
          Ergebnis nichts dazu getan haben. Für reine Werbung gelten wohl eher
          noch strengere Regeln.

          Macht es einen Unterschied, wenn die Ecard nicht mit der Emailadresse abgesandt wird, die der Benutzer eingibt, sondern mit meiner fixen Email Adresse?

          Die Mails kommen _immer_ von dir, darum bist du ja in der Haftung.

          Gruß

          Die schwarze Piste

          --
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          1. Hallo!

            Ich biete ein Ecard Service.

            Das ist das Gleiche in grün.
            Beispielhaft: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030083.htm
            oder http://www.jurpc.de/rechtspr/20040131.htm

            Was sagt mir das? Als NGO mit nur knappen finanziellen Resource und ohne Rechtsabteilung läßt man am besten die Finger von solchen Sachen.

            mfg
              frafu

    2. Hallo

      Tja ... wahrscheinlich Pech gehabt.
      So wie die Abmahner sieht es nämlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte.
      Bereits die Versendung der (nicht angeforderten) ersten Opt-in-Bestätigung ist
      ein Eingriff in den Gewerbebetrieb oder eine Verletzung des Persönlichkeits-
      rechts. Beispielhaft dazu das LG Berlin.

      Lediglich das AG Brakel sieht das bis jetzt anders, scheint damit aber eher
      die Mindermeinung in der juristischen Landschaft deutscher Gerichte.

      Aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, den Service beizubehalten,
      ist es also, die Domain der Abmahner komplett technisch aus dem Service
      auszuschließen und zu hoffen, dass es keine Nachahmer gibt.

      Bin kein Jurist, deshalb ist das hier natürlich auch nur meine persönliche Ansicht und keinerlei Rechtsberatung: ich bin mir unsicher in BEzug darauf, ob das Urteil vom LG Berlin hierauf angewendet werden darf, da in diesem Fall eindeutig eine Anforderung dieser E-Mail (die zudem keine Werbung enthält sondern die Bitte um eine Bestätigung, dass die Eintragung korrekt war) vorlag. Ob diese Anforderung nun durch den Abmahner oder einen Dritten erfolgte _kann_ der Seitenbetreiber nicht wissen (deshalb will er es ja bestätigt haben). Genausogut könnte ich bei einem Versender von Briefwerbung deine Adresse eintragen und du hättest Probleme damit diesen zu belangen, insbesondere, wenn er versucht sicher zu stellen, dass du dich auch tatsächlich eingetragen hast.

      Gruß
      Carl

      1. Tachchen!

        ich bin mir unsicher in BEzug darauf, ob das Urteil vom LG Berlin hierauf angewendet werden darf, da in diesem Fall eindeutig eine Anforderung dieser E-Mail (die zudem keine Werbung enthält sondern die Bitte um eine Bestätigung, dass die Eintragung korrekt war) vorlag.

        Du kannst dir sicher sein, denn das Urteil betraf genau den Fall einer
        sog. "Checkmail" innerhalb eines Double-Opt-in-Systems.

        Das Problem liegt darin, dass sich der Versender der Mail auf einen
        Rechtfertigungsgrund ("Hat er doch angefordert") beruft und somit
        beweispflichtig wird. Er wird aber niemals beweisen können, dass
        der Inhaber der Mail-Adresse selbst die Checkmail angefordert hat.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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  5. Ich grüsse den Cosmos,

    Würde mich über gute Tipps freuen.

    Es wäre der Wortlaut der Mail interessant. Ebenso ist entscheidend, ob die den Versand der Mail ankündigst, BEVOR der Eintragende das Formular abschickt.

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...