Daniel Thoma: Abmahnung wegen automatischer Bestätigungsmail

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Hallo Anwalt,

Also erstmal aus rein technischer Sicht:
Wenn die Eintrag nicht bestätigt wird, solltest Du den Eintrag nicht veröffentlichen und nach einer gewissen Zeit auch wieder löschen.
Außerdem solltest Du eine Möglichkeit vorsehen, Mailadressen zu sperren, damit Du garantieren kannst, dass jemand, mit dem Du Ärger hattest, nicht nochmal eine Mail erhält.

Rechtlich:
Die Mails sollten auf jeden Fall nicht als Werbung interpretierbar sein.
Auf biegen und brechen in solchen Systemen einen juristischen Angriffspunkt zu finden, war wohl (oder ist noch) recht beliebt. Daher bewegst Du Dich, wenn Du einen solchen Dienst gerade für Anwälte zur Verfügung stellst, wirklich auf gefährlichem Gebiet.
Du solltest, denke ich, auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen. Jemand, der eine Abmahnung wegen einer gewöhnlichen Bestätigungsmail schickt, will vermutlich Ärger machen.
Zu diesen Mailverfahren gibt es, so weit ich weiß, noch keine bis wenige klärende Urteile und erst recht keine vom BGH.

Grüße

Daniel