Hello,
die wesentliche Frage für mich ist hierbei: Wann wird die Überwachung kriminell?
Ganz einfach: Wenn Politiker für diese Art der Überwachung einen Grund vorgeben, den sie nicht mit Tatsachen belegen können. Daraus ergibt sich Willkür und ein totalitärer Staat.
Stefan Aust schrieb darüber Mitte der 70er:
Die Polizei als Nachrichtendienst? Ursprünglich hatte man sich das einmal anders vorgestellt. Nicht umsonst waren nach dem Krieg in der Bundesrepublik Polizei und Nachrrichtendienst strikt getrennt worden. Die Polizei sollte, streng an das Legalitätsprinzip gebunden, Verbrechen aufklären.
Die Nachrichtendienste sollten, vor allem natürlich im politischen Bereich, Informationen sammeln. Dabei waren sie nicht an das Legalitätsprinzip gebunden, das heißt, sie mußten beim Verdacht einer strafbaren Handlung nicht sofort eingreifen. Eine Vermischung polizeilicher Exekutiv-Funktionen mit geheimdienstlicher Arbeitsmethodik erschien den Vätern des Grundgesetzes als zu gefährlich.
Die Geheime Staatspolizei der NS-Zeit lieferte ein anschauliches und erschreckendes Beispiel dafür, was bei einer Funktionskoppelung entstehen konnte.
[Stefan Aust, 'Mauss Ein deutsche Agent', Knaur-Verlag, 1989]
--roro