"§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,Bsp. du?
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Ganz eindeutig du.
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
An wem muss ich mich wenden, und mit wieviel Jahren müsstest _du_ rechnen?? *LOL*
Aus Moslem-Sicht muesste ich verboten werden, schon klar. Dass das nicht geschieht, daran arbeiten meine Kollegen schon intensiv, Du Geige!