hier bekannt: Domainnamengleichheit

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Hallo Forum,

bei der Registrierung einer neuen Domain vor wenigen Wochen war ich etwas voreilig - es war schon schwer genug, einen freien, passenden, leicht zu merkenden, und mir einigermaßen gefallenden Namen zu finden - und so erst im Nachhinein festgestellt, dass eine Firma oder Organisation in Irland (im weiteren Verlauf nur noch Firma genannt) den selben Domainnamen unter verschiedene TLDs führt:

domainxy.de // meine neue Domain

domainxy.com // Domains
domainxy.biz // der
domainxy.org // Firma
domainxy.net // in Irland

Ferner unterhält der Gründer mindestens zwei Domains mit ähnlicher Schreibweise:

somainxy.com
somainxy.net

Die Firma bietet Unterrichtsmaterial für Lehrer und Studenten an. Alle Webseiten sind in englischer Sprache.

Nun hatte ich ziemlich früh die Idee, auf meiner Startseite einen Hinweis in englischer, vielleicht auch noch in deutscher Sprache einzubauen, der den Besuchern wie auch immer erklärt, dass sie vielleicht die Webseiten dieser Firma gesucht haben, wenn sie denn den Begriff "domainxy" in einer Suchmaschine eingegeben haben. Mittlerweile ist es ja auch so, dass Google bei diesem Suchbegriff meine Startseite an zweiter Position verlinkt: Erster Treffer ist domainxy.com, dritter domainxy.biz, die weiteren Treffer sind Seiten, die auf die irländische Firma hinweisen oder diese verlinken - oder Unterseiten der Firma. Ferner hat meine Startseite einen höheren PageRank als die Startseite von domainxy.com.

In diesem Vorhaben bestätigt fühle ich mich beim Lesen dieser IHK-Seite: http://www.ihk-ffo.de/content/artikel/11829.html. Dort ist unter "Verwechslungsgefahr bei abweichender Schreibweise oder anderer Top-Level-Domain" folgendes zu lesen:

"Ähnlich ist es zu bewerten, wenn lediglich eine andere Top-Level-Domain gewählt wird – also etwa „.com“ statt „.de“.
Um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, kann es in solchen Fällen angezeigt sein, einen ausdrücklichen Hinweis auf die Internetseite desjenigen Marken- oder Namensinhabers zu geben, dessen Rechte möglicherweise verletzt sein könnten. Eventuell ist auch über Einrichtung eines Links zu dem Internetauftritt dieses Marken- oder Namensinhabers nachzudenken."

Meine Frage in diesem Zusammenhang sind:

  • reicht an solcher Hinweis und wenn ja
      - reicht er auf der Startseite oder muss er auf jeder Unterseite erscheinen?

  • ist es als sinnvoll zu betrachten, den Firmeninhaber bzw. -gründer, dessen E-Mail-Adresse auf den Webseiten genannt wird, anzuschreiben, um ihm das Problem zu schildern, und ihm die Möglichkeit anzubieten, mit mir nach Lösungen zu suchen, die beide zufrieden stellen?

Wie kann solch ein Hinweis aussehen oder was sollte in dem Schreiben an den Firmengründer stehen?

Viele Grüße

bekannter Poster im Forum